BENEFIZKONZERT FES LAHR

Benefizkonzert anlässlich 25 Jahre FES Lahr

zugunsten von Schulen in Sambia, Haiti, Frankreich und Tschad

Tickets noch ab 17:45 Uhr an der Abendkasse erhältich

Freie Evangelische Schule Lahr
Rainer-Haungs-Str. 3, 77933 Lahr, Festzelt (bei gutem Wetter Open-Air)
Sonntag 25. Juli 2021, 18.30 Uhr, Abendkasse ab 17.45 Uhr, Dauer ca. 90 Minuten

Bereits beim 10jährigen und beim 15jährigen Jubiläum der Freien Evangelischen Schule Lahr waren wir als Chor dabei. Nun freuen wir uns sehr, anlässlich des 25jährigen Jubiläums an der FES ein Konzert spielen zu dürfen. Das Konzert findet in einem Festzelt auf dem Schulgelände auf dem Lahrer Flugplatz statt (Nähe A5 Ausfahrt Lahr). Die Ticketeinnahmen sowie freiwillige Spenden gehen ohne Abzüge an vier Partnerschulprojekte der FES in Sambia, Haiti, Frankreich und im Tschad. Die Freie Evangelische Schule Lahr ist eine Schule in privater Trägerschaft. Über 600 Kinder und Jugendliche besuchen dort die Grundschule, Werkrealschule, Realschule und das Gymnasium. Weitere Infos zur Schule unter www.fes-lahr.de.

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Hygiene- und Schutzregeln für Besucher
Benefiz-Konzert im Festzelt an der Freien Evangelischen Schule Lahr

Ort: FES Lahr, Zelt auf dem Freigelände der Grundschule, Rainer-Haungs-Str. 3, 77933 Lahr
Datum: 25. Juli 2021; Konzert: 18:30 Uhr; Dauer ca. 90 Minuten

  • 1. Die Teilnahme am Konzert ist für folgende Personen nicht möglich:
    Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, oder Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen
  • 2. Abstandsregel:
    Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit zu allen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, einzuhalten. Dies gilt insbesondere für eine mögliche Warteschlange am Einlass/Abendkasse sowie beim Verlassen des Konzertgeländes.
  • 3. Medizinische Masken oder Atemschutz:
    Das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes (DIN EN 14683:2019-10 oder FFP2, KN95, N95, KF 94, KF 99) ist ab dem Zutritt zum Konzertgelände verpflichtend, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der zugewiesene Sitzplatz eingenommen wird. Ebenso ab dem Zeitpunkt, wo dieser wieder verlassen wird, bis zum Verlassen des Geländes. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht laut der Corona VO des Landes BW nicht ggf. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
  • 4. Abendkasse:
    Das Geld für die Tickets ist an der Abendkasse passend und in bar zu entrichten.
  • 5. Kontaktdaten zur Nachverfolgung im Infektionsfall:
    Golden Harps ist vom Veranstalter (FES) verpflichtet die Kontaktdaten der Besucher erheben. Diese Daten werden ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionswege verwendet und vier Wochen nach der Veranstaltung gelöscht.
  • 6. zugewiesene Sitzplätze:
    Den Konzertbesuchern werden feste Sitzplätze zugewiesen. Diese dürfen nicht verschoben werden um den Abstand zu anderen nicht zu unterschreiten.

Über allen Anweisungen steht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)

Verantwortlich für die Hygiene-Schutzregeln: Friedhelm Matter
Lahr, den 14.07.2021